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  • Der Züchter ist verantwortlich die Aufzeichnungen mittels vom Verband aufgelegten Stallbuch oder SZ Online ordnungsgemäß zu führen und zeitgerecht an den Verband zu melden.

    Mit seiner Unterschrift zur Meldung übernimmt der Züchter die Verantwortung für die richtige Abstammung.

    Jedes lebende Lamm/Kitz braucht eine Lebensnummer. Ansonsten wird das Tier als Tot gewertet.

    Die Meldung umfasst:

     
    •   Lebensnummer des Zuchttiers
    •   Geburtsdatum des Zuchttiers
    •   Geburtstyp des Zuchttiers
    •   Geschlecht des Zuchttiers
    •   Lebensnummern der Elterntiere
    •   Name und Anschrift des Züchters
    •   Lebend/tot (Totgeburt = verendet innerhalb von 48 Stunden)
    •   Erbfehler, Missbildungen, Unrassig, Inzucht
     

    Die Ablamm-/Abkitzmeldung ist schriftlich innerhalb von 90 Tagen an den Zuchtverband zu machen.

    • Zu- und Abgänge von Zuchttieren sind ebenfalls innerhalb von 90 Tagen an die Zuchtorganisation zu melden.
    • Ändert sich die Rasse oder kommt eine neue Rasse hinzu die gezüchtet wird, ist ebenfalls der Zuchtverband zu informieren.

     

    Was muss gemeldet werden?

    Verkäufer muss so rasch wie möglich Besitzerwechsel bekannt geben. Danach wird der Stammschein auf den neuen Betrieb ausgestellt.

     

    Wo wird der Stammschein ausgestellt?

    Der Stammschein muss immer vom jeweiligen Zuchtverband des Verkäufers auf Anforderung des Verkäufers ausgestellt werden.

     

    Wer zahlt die Stammscheingebühr?

    Der Verkäufer zahlt die Stammscheingebühr. Die Gebühr beträgt 15 € (zzgl. 2 € Versand)

     

    Was passiert mit Zukäufen aus dem Ausland?

    Bei Import von Zuchttieren, ist der Stammschein an den Zuchtverband zu schicken, damit das Tier in der österreichischen Schaf- und Ziegendatenbank angelegt werden kann. Der offizielle Import ist mittels Traceszeugnis zu belegen.