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  • Die Abstammungskontrolle wird durch eine DNA-Analyse mittels Gewebeprobe durchgeführt.

    Von allen Widdern/Böcken und Widder-/Bockmüttern muss eine Gewebeprobe vorhanden sein, um die Abstammung überprüfen zu können.

    Der Landwirt ist verantwortlich, dass die Abstammung überprüfbar ist, indem eine Gewebeprobe vorliegt.

    Die Abnahme der Gewebeprobe darf nur durch den Zuchtwart, ein Mitglied der Körkommision oder durch einen Mitarbeiter des Verbandsbüros erfolgen.

    Kann nicht ausgeschlossen werden

    (Ausschließungsverfahren Abstammung in Ordnung)

     

    Offen

    (Liegt keine Tagblattnummer des Vater-/Muttertieres vor)

     

    Muss bestritten werden

    (Abstammung falsch)

     

    Kann nicht eindeutig geklärt werden

    (Ergänzungsuntersuchung ist notwendig)

    Der Züchter bekommt nur eine Information wenn die Abstammung nicht stimmt. Dies geschieht innerhalb von 4 Wochen.

    Der Züchter hat die Möglichkeit auf seine Kosten die Abstammung durch Bekanntgabe weiterer Vorfahren zu klären.

    Ist eine Klärung nicht möglich, ist das betreffende Tier aus der Zucht auszuscheiden!

    Eine Abstammungskontrolle kostet 30 €. Die Nachkontrolle kostet ebenfalls 30 € je Probe. Die Verrechnung erfolgt mittels Vorschreibung an den Züchter am Ende des Jahres

    Alpines Steinschaf, Braunes Bergschaf, Kärntner Brillenschaf, Tiroler Steinschaf, Waldschaf, Gemsfarbige Gebirgsziege, Pfauenziege, Pinzgauer Strahlenziege, Pinzgauer Ziege, Tauernschecken

    Alle im Hauptbuch (Abteilung A) eingetragenen Vatertiere werden gemäß den jeweils gültigen ÖPUL Bestimmungen, aber zumindest zu 5% auf ihre Abstammung beiderseits (Vater und Mutter) überprüft.

    Bei der Gesamtpopulation werden bei mindestens 1% der weiblichen Zuchttiere (Abteilung A, B) auf ihre Abstammung väterlicherseits überprüft. Die Züchter haben auf eine gezielte Belegung zu achten. Kommt es zu unkontrollierten Belegungen bei der Haltung von mehr als einem Vatertier in einer Tiergruppe so ist laut § 12 Abs. 2 der Salzburger Tierzuchtverordnung 2009 bei allen Nachkommen die in das Zuchtbuch eingetragen werden sollen, eine Abstammungssicherung zwingend vorgeschrieben. Für die Anordnung der Durchführung der Abstammungssicherung durch die Zuchtorganisation, ist der Tierbesitzer verantwortlich.

    Achtung: Laut ÖPUL sind derzeit 100% der im Hauptbuch eingetragenen Vatertiere auf beiderseitige Abstammung zu überprüfen.

    Coburger Fuchsschaf, Dorper, Jura, Ostfriesisches Milchschaf, Suffolk, Texel, Tiroler Bergschaf, Walliser Schwarznasen, Bündner Strahlenziege, Burenziege, Saanenziege, Thüringer Waldziege, Walliser Schwarzhalsziege 

    Bei mindestens 5 % der in die Abteilung A eingestuften Zuchtwidder, sowie bei 1% der jährlich in die Abteilung A, B neu eingestuften weiblichen Zuchtschafe wird die Abstammung väterlicherseits überprüft.

    Die Züchter haben auf eine gezielte Belegung zu achten. Kommt es zu unkontrollierten Belegungen bei der Haltung von mehr als einem Vatertier in einer Tiergruppe so ist laut § 12 Abs. 2 der Salzburger Tierzuchtverordnung 2009 bei allen Nachkommen die in das Zuchtbuch eingetragen werden sollen, eine Abstammungssicherung zwingend vorgeschrieben. Für die Anordnung der Durchführung der Abstammungssicherung durch die Zuchtorganisation, ist der Tierbesitzer verantwortlich.

    Achtung: Da aufgrund des Tierzuchtgesetzes jederzeit eine Abstammungsüberprüfung möglich sein muss, ist es notwendig von allen Widdern/Böcken und Widder-/Bockmüttern eine Gewebeprobe zu haben.